
Sie sind frisch umgezogen und fragen sich, wie Sie die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen können? Keine Sorge, denn dafür gibt es die Umzugskostenpauschale! Doch was genau ist das eigentlich?
Umzugskosten von der Steuer absetzen
Trotz der teilweise sehr hohen Kosten muss ein Umzug nicht dazu führen, dass Sie danach in finanzielle Not geraten. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie Jobbedingt umziehen müssen. Falls Sie für die Karriere umziehen, können Sie alle anfallenden Belastungen von der Steuer absetzen – solange Sie Ihre Ausgaben belegen können. Die so genannten „sonstigen Ausgaben“ können Sie mit Hilfe der Umzugskostenpauschale auch ohne Belege steuerlich geltend machen. Hier informieren wir Sie ausführlich, wie das geht.
Was ist die Umzugskostenpauschale?
Die Umzugskostenpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die Ihnen bei einem berufsbedingten Umzug in Deutschland zur Verfügung steht. Diese Pauschale umfasst alle Ausgaben, die mit dem Finden und Einrichten einer neuen Wohnung sowie dem Verlassen der alten Wohnung zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Transport Ihres Umzugsguts, Maklergebühren, Reisekosten und sogar Kosten für Renovierungsarbeiten.
Das Beste daran: Sie können die Umzugskostenpauschale auch dann geltend machen, wenn Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben. Falls Sie Ihre Belege nicht vollständig gesammelt haben, können Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen statt der jeweiligen Einzelleistungen, wenn Sie den Umzug von der Steuer absetzen. Die Umzugskostenpauschale wir jedes Jahr erhöht. Dies gilt auch für die Umzugskostenpauschale im Jahr 2023. Die neuen Umzugskostenpauschalen stehen bereits zur Verfügung.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Seit April 2022 gilt eine neue Berechnung der Kostenpauschale und deren Gesamtbetrag. Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, kann eine Pauschale von 886 Euro angesetzt werden. Hinzu kommen ggf. 590 Euro pro weiterer Person, wenn Sie mit einem Ehepartner, Lebensparter, ledigen Kindern und/oder Stief bzw. Pflegekinden (mit welchen Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben) umziehen.
Beachten Sie, dass Alleinerziehende mit Kind, Verwitwete und Geschiedene den Partnerbetrag erhalten. Dazu kommt zusätzlich die Pauschale für andere, im gleichen Haushalt lebende Personen, zum Beispiel Kinder.
Wichtig zu wissen: Falls Sie in den vergangenen 2 Jahren bereits einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
Welche Leistungen fallen unter die Pauschale?
Im Rahmen der Umzugskostenpauschale können Sie alle Ausgaben steuerlich geltend machen, die mit dem Suchen und Einrichten einer neuen Wohnung zusammenhängen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Anzeigen für die Wohnungssuche in Zeitungen und anderen Medien
- Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung, falls Sie vertraglich dazu verpflichtet sind
- Ummeldegebühren für Personalausweis oder Reisepass, Pkw, Telefon und Internetanschluss
- Elektrische Arbeiten in der neuen Wohnung
- Ein- und Aufbau von elektrischen Geräten und Kücheneinrichtungen
- Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
- Ändern von Vorhängen und Montieren von Rollos
- Anbringen von Lampen
Belege sammeln kann sich lohnen
Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Ausgaben für die oben genannten Leistungen die Umzugskostenpauschale übersteigen, dann sollten Sie auf jeden Fall alle Belege und Quittungen, die mit dem Umzug zu tun haben sammeln. Sie sind nicht verpflichtet, die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sie können auch einzelne Leistungen beim Finanzamt geltend machen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Kosten für die genannten Dienstleistungen die Grenze der Umzugskostenpauschale überschreiten, lohnt es sich auf jeden Fall, alle Quittungen und Belege in einem Sammelalbum aufzubewahren. Sie haben die freie Wahl, ob Sie die Pauschale oder einzelne Ausgaben beim Finanzamt geltend machen möchten.
Welche Voraussetzungen müssen für die Umzugskostenpauschale erfüllt werden?

Die Umzugskostenpauschale kann in erster Linie von Personen genutzt werden, die aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen. Sollten Sie am gleichen Ort umziehen können dennoch folgende Voraussetzungen für Sie gelten:
- Die neue Wohnung liegt näher an Ihrer Arbeitsstätte. Das Finanzamt erkennt diesen Grund an, wenn sich die Dauer des täglichen Arbeitswegs (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.
- Sie können durch den Umzug Ihren Arbeitsplatz leichter erreichen.
- Sie beginnen ein Studium oder eine Ausbildung.
- Sie vermeiden durch den Umzug eine doppelte Haushaltsführung.
- Ihr Unternehmen wünscht den Umzug, zum Beispiel, weil dadurch eine Dienstwohnung frei wird.
- Grund für Umzugskostenpauschale: Umzug aus medizinischen Gründen
- Eine weitere Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale sind hohe Belastungen durch Krankheit oder Behinderung. In diesem Fall gelten die normalen Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung. Als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit benötigen Sie ein Attest vom Amtsarzt.
- Grund für Umzugskostenpauschale: Giftstoffe in der Wohnung
- Wenn Sie unter Giftstoffen in Ihrer Wohnung leiden, erfüllen Sie die Voraussetzung für die Umzugskostenpauschale. Schimmel in Ihrer Wohnung hat zu einer Allergie geführt? In Ihrem Haus wurde Asbest entdeckt? Sie leiden an Osteoporose und können die Treppen zu Ihrer Wohnung nicht mehr bewältigen? Das sind Gründe für den Wohnungswechsel aus medizinischen Gründen.
Kann man Umzugskosten auch als Student von der Steuer absetzen?
Als Student zieht man nicht selten in eine neue Stadt, um zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren. Da kommen schnell hohe Umzugskosten auf einen zu. Aber gibt es für Studenten auch die Möglichkeit, diese Kosten von der Steuer abzusetzen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.

Auch als Student können Sie unter Umständen den Umzug von der Steuer absetzen, wenn dieser für den Beginn eines Studium bzw. wegen eines Studienplatzwechsels durchgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Weg vom Wohnort zum Studienplatz verkürzt. Auch hier ist nicht die Entfernung entscheidend, sondern die Zeitersparnis. Verringert sich der Weg vom Zuhause bis zur Universität um mehr als 30 Minuten pro Fahrt, dann können die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Gilt die Umzugskostenpauschale auch bei Auslandsumzügen?
Auch ein Umzug ins Ausland kann durchaus finanziell entlastet werden. Die Übernahme der Kosten variiert hierbei je nach Zielland und wird in Umzüge innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union unterschieden. Die finanzielle Unterstützung wird auf Basis des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8 berechnet.
Welche Nachweise werden für die Umzugskostenpauschale benötigt?
Die Anwendung der Umzugskostenpauschale erlaubt es Ihnen, auf Belege zu verzichten. Wenn Sie sich vom Papierkrieg überfordert fühlen, eignet sich das Nutzen der Umzugskostenpauschale für die unter Punkt 2 genannten Leistungen. Sie sind ein Perfektionist und führen genau Buch? Wenn Sie Ihre Ausgaben genau dokumentieren können und Sie die Beträge der Pauschale übersteigen, machen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung besser Einzelbeträge geltend.
Wie nutzen Sie die Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung?
Seite 2 der Anlage N, Zeile 45 bis 48: Das ist die magische Formel, um Ihre Umzugskosten von der Steuer bei der Steuererklärung abzusetzen. Sie sind mit dem Ausfüllen des Formulars hoffnungslos überfordert? Kein Problem. Im Elsterforum, der offiziellen Webseite der deutschen Finanzämter für das Ausfüllen der Steuererklärungen online, können Sie jederzeit Hilfe finden. Sie müssen sich nicht registrieren, um die Beiträge im Forum zu lesen. Das Forum verfügt zudem über eine Suchfunktion, mit der Sie nach Erklärungen suchen können.
Beraten Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater

Sie sind kein Fan von Formularen und bekommen bereits bei deren Anblick nervöse Zuckungen? Kein Problem! Sichern Sie sich einfach alle Belege und Quittungen und holen Sie sich professionelle Unterstützung von einem Steuerberater. Dieser übernimmt das mühsame Ausfüllen der Steuererklärung für Sie und weiß genau, welche Umzugskosten absetzbar sind. Gönnen Sie sich nach dem kräftezehrenden Umzug eine entspannende Auszeit und überlassen Sie den Rest einem Experten.
Umzugskostenpauschale mit einem professionellen Umzugsunternehmen
Sie möchten Ihren Job wechseln und sind auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Partner für Ihren Umzug? Ein professionelles Umzugsunternehmen bietet nicht nur den Vorteil der Kompetenz und Erfahrung, sondern auch eine umfassende Kostenübersicht. Dadurch behalten Sie stets den Überblick über Ihre Ausgaben und können bei der Steuererklärung einfach und unkompliziert die anfallenden Kosten geltend machen. Gönnen Sie sich die Unterstützung eines Umzugsunternehmens und sparen Sie Zeit und Nerven bei Ihrem beruflichen Wechsel.
Umzüge aus privaten Gründen steuerlich geltend machen
Ob aus beruflichen oder privaten Gründen – ein Umzug kann eine teure Angelegenheit sein. Doch wussten Sie, dass Sie unter bestimmten Umständen auch Umzüge aus privaten Gründen von der Steuer absetzen können?
Wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, z.B. weil der Vermieter gekündigt hat oder Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammenziehen, können Sie die Kosten wenigstens zum Teil steuerlich geltend machen. Pro Jahr sind im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugs anrechenbar – maximal jedoch 4.000 Euro.
Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig, etwa aufgrund einer Behinderung, eines Unfalls oder aus Altersgründen, können Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall kann das Finanzamt ein ärztliches Attest als Nachweis verlangen.
Welche Kosten können bei einer doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden?
Wird aus beruflichen Gründen am Arbeitsort ein zweiter Haushalt gegründet, können neben den oben genannten Kosten noch viele weitere Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Hierzu zählen:
- Miete und Nebenkosten am Zweitwohnsitz
- ggf. Zweitwohnungsteuer
- Rundfunkbeitrag
- Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz (30 Cent pro Kilometer)
- Grundausstattung für die Zweitwohnung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd, Beleuchtung etc.)
- Verpflegungsmehraufwand (für die ersten drei Monate nach Einzug in die Zweitwohnung gibt es pro Tag eine Pauschale von 24 Euro)
Wichtig zu wissen: Eine doppelte Haushaltsführung vor vom Finanzamt nur anerkannt, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Zweitwohnung wird aus beruflichen Gründen bezogen.
- Von der Zweitwohnung ist die Arbeitsstätte schneller zu erreichen als vom Erstwohnsitz.
- Der Erstwohnsitz ist zugleich Lebensmittelpunkt (Familie und Freundeskreis).
- Es liegt eine finanzielle Beteiligung am Erstwohnsitz vor.
Wo trage ich die Umzugskostenpauschale ein?
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die entstehenden Kosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter “weitere Werbungskosten” eintragen. Hier ist es möglich die einzelnen Posten oder den Gesamtbetrag zusammen mit der Umzugskostenpauschale anzugeben.
Fazit zur Umzugskostenpauschale 2023
Es lohnt sich also, die Umzugskostenpauschale bei einem berufsbedingten Umzug in Anspruch zu nehmen und die anfallenden Kosten zu senken. Nutzen Sie diese steuerliche Vergünstigung und starten Sie entspannt in Ihr neues Zuhause!
Bildnachweise:
Foto von Artem Podrez: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-laptop-notizbuch-surfen-4492160/
Foto von Nataliya Vaitkevich: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-schreiben-geld-text-8927687/
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/taschenrechner-und-stift-auf-dem-tisch-209224/
