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Umzugskostenpauschale für das Jahr 2024

Sie sind gerade umgezogen und fragen sich, wie Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen können? Kein Grund zur Sorge, denn dafür gibt es die Umzugskostenpauschale! Doch was steckt eigentlich dahinter?

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Trotz der teils hohen Kosten muss ein Umzug nicht zu einer finanziellen Belastung führen. Besonders dann nicht, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. In diesem Fall können Sie sämtliche Kosten, die durch den Umzug entstehen, steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, Sie können diese Ausgaben nachweisen. Auch ohne Belege können Sie die sogenannten „sonstigen Ausgaben“ mit Hilfe der Umzugskostenpauschale absetzen. Wir erklären Ihnen hier, wie das genau funktioniert.

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale ist eine steuerliche Erleichterung, die Ihnen in Deutschland bei einem beruflich bedingten Umzug zugutekommt. Sie deckt sämtliche Ausgaben ab, die mit dem Finden und Einrichten einer neuen Wohnung sowie dem Verlassen der alten Wohnung verbunden sind. Dazu zählen unter anderem die Kosten für den Transport des Umzugsguts, Maklergebühren, Reisekosten und sogar Ausgaben für Renovierungen.

Der Vorteil: Selbst wenn Sie nicht alle Belege gesammelt haben, können Sie trotzdem die Umzugskostenpauschale ansetzen. Falls Ihnen also die vollständige Belegsammlung nicht gelungen ist, können Sie stattdessen die Pauschale in Anspruch nehmen und so den Umzug steuerlich geltend machen. Die Umzugskostenpauschale wird jedes Jahr angepasst. Auch für 2024 gibt es bereits neue, höhere Pauschalen, die Sie nutzen können.

Datum des Vortags vor dem Einladen des Umzugs Pauschale für Singles Zusatzbetrag für Ehepartner/in, Lebenspartner/in sowie pro Kind
Ab 1. März 2024 964 Euro 643 Euro
Ab 1. April 2022 bis Ende Februar 2024 886 Euro 590 Euro
Ab 1. April 2021 bis Ende März 2022 870 Euro 580 Euro
Ab 1. Juni 2020 bis Ende März 2021 860 Euro 573 Euro

Tipp: Wenn Sie in den letzten 5 Jahren bereits aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können Sie die Pauschbeträge um 50 Prozent erhöhen.

Rechenbeispiel: So berechnen Sie die Umzugskostenpauschale 2024 für eine vierköpfige Familie

Christine, ihr Ehemann Michael und ihre drei Kinder Sophia, Klara und Lukas ziehen am 4. Mai 2024 aus beruflichen Gründen in eine neue Stadt. Am 3. Mai 2024 beladen sie ihren Umzugstransporter. Der Tag vor dem Umzug ist also der 2. Mai 2024. In ihrer Steuererklärung möchten sie die Umzugskostenpauschale geltend machen.

Die Pauschale für die Familie setzt sich wie folgt zusammen:

964 EUR (erster Erwachsener)

+ 643 EUR (zweiter Erwachsener)

+ 643 EUR (erstes Kind)

+ 643 EUR (zweites Kind)

+ 643 EUR (drittes Kind)

Gesamt: 3.536 EUR

So tragen Sie die Umzugskostenpauschale in Ihrer Steuererklärung ein

Die Umzugskostenpauschale wird in der Steuererklärung unter den Werbungskosten angegeben. Sie finden diesen Posten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung. Unter den „Sonstigen Werbungskosten“ (Zeilen 64 bis 66 der Steuererklärung 2023) tragen Sie die berechnete Pauschale ein. Quittungen müssen Sie dafür nicht einreichen. In einer kurzen Erläuterung können Sie den beruflichen Umzug als Grund angeben.

Je nach Steuersoftware und Jahr kann sich die genaue Zeilenangabe etwas ändern, die Angabe unter „Werbungskosten“ bleibt jedoch gleich.

Welche Leistungen deckt die Umzugskostenpauschale im Jahr 2024 ab?

Mit der Umzugskostenpauschale 2024 können Sie alle Kosten steuerlich geltend machen, die im Zusammenhang mit der Suche und Einrichtung einer neuen Wohnung entstehen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Wohnungsanzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, wenn Sie laut Mietvertrag dazu verpflichtet sind
  • Ummeldegebühren für Personalausweis, Reisepass, Kfz, Telefon- und Internetanschluss
  • Elektroarbeiten in der neuen Wohnung
  • Auf- und Einbau von elektrischen Geräten oder Küchenelementen
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Änderungen an Vorhängen oder Montage von Rollos
  • Anbringen von Lampen

Belege sammeln lohnt sich auch 2024 und 2025

Wenn Sie erwarten, dass Ihre tatsächlichen Umzugskosten die Pauschale übersteigen, sollten Sie alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Denn: Sie sind nicht verpflichtet, die Umzugspauschale 2024 in Anspruch zu nehmen. Alternativ können Sie Ihre einzelnen Ausgaben direkt beim Finanzamt einreichen.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Entweder die Pauschale nutzen oder alle tatsächlichen Kosten nachweisen und geltend machen – je nachdem, was sich für Sie steuerlich mehr lohnt.

So können Sie bei einem privaten Umzug Steuern sparen

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Grundsätzlich gilt: Die Umzugskostenpauschale greift nur, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Doch auch bei einem privaten Umzug besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen – und zwar im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Dabei können Sie vor allem die Arbeits- und Fahrtkosten eines beauftragten Umzugsunternehmens steuerlich geltend machen.

Wichtig: Vermeiden Sie Barzahlungen – diese werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Bezahlen Sie am besten per Überweisung, um einen Nachweis zu haben.

Steuerlicher Vorteil: Bis zu 4.000 Euro Ersparnis pro Jahr

Sie können 20 Prozent der Lohnkosten absetzen – maximal 4.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Tragen Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.

Beachten Sie: Für Minijobs und Handwerkerleistungen gelten zusätzliche Höchstgrenzen. Allerdings dürfen Sie keine doppelte Anrechnung für denselben Auftrag vornehmen.

Sonderfall: Privater Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Wenn Sie beispielsweise wegen einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Treppen zu steigen, und deshalb in eine barrierefreie Wohnung umziehen, kann der Umzug unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen.

Voraussetzung ist, dass die Kosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Unbedingt erforderlich: Lassen Sie sich vor dem Umzug ein ärztliches Attest ausstellen, aus dem klar hervorgeht, dass der Umzug medizinisch notwendig ist.